Neue Regeln im Rehasport

Die Verwaltung möchten zu folgender Änderung im Bereich Rehasport-Abrechnung informieren.

Mit einer ärztlich genehmigten Verordnung ist die Teilnahme am Rehasport weiterhin kostenfrei. Die Teilnahme ohne ärztliche Verordnung, z.B. bei Ablehnung der Verordnung durch die Krankenkasse oder bei privat Versicherten, ist ausschließlich mit einer Vereinsmitgliedschaft (Abteilung Rehasport) möglich. Für die Teilnahme am Rehasport werden die Übungseinheiten zusätzlich einzeln berechnet. Zukünftig wird dies zum 30.06. und 31.12 erfolgen. Für die Berechnung der Teilnahmegebühr werden die aktuellen Vergütungssätze des Rehasport durch den DRV-Bund herangezogen.

Die derzeitigen Vergütungssätze liegen pro Einheit bei:

Herzsport:          8,60 €

Orthopädie:       6,40 €

Neurologie:        6,40 €

Diese Änderung gilt für alle Übungseinheiten ab dem 01.10.2022.

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