Mitgliedschaft

Fünf Gründe für eine Mitgliedschaft im MTV

Der Mitgliedsbeitrag wird ab dem Zeitpunkt des Eintritts anteilig bis zum Ende eines Kalenderhalbjahres berechnet. Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich zum 01.03. bzw. zum 01.09. eines Kalenderjahres eingezogen. Der Mitgliedsbeitrag besteht aus dem Grundbeitrag und dem jeweiligen Abteilungsbeitrag. Jedes Mitglied kann auch in mehreren Abteilungen Mitglied werden und so von der großen Bandbreite an Sportarten profitieren. Zusätzlich zu dem wiederkehrenden Mitgliedsbeitrag fällt eine einmalige Aufnahmegebühr an.

Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht der Verein eine Ermäßigung der Mitgliedsbeiträge.

Für Empfänger von Arbeitslosengeld II gilt ein ermäßigter Grundbeitrag (Einzelmitgliedschaft: 5 EUR statt 15 EUR). Hierzu benötigen wir einen entsprechenden Nachweis, der bei unserer Geschäftsstelle einzureichen ist. Zudem greift die Ermäßigung in begründeten Notsituationen. Hierzu bitte Rücksprache mit unserer Geschäftsstelle halten.   

Rückwirkend sind Ermäßigungen leider nicht möglich. Es erfolgt keine Barauszahlung. 

Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Verein erklärt werden. Er ist unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalenderhalbjahres (30.06. bzw. 31.12.) möglich. Ausschlaggebend ist hierbei der Eingang des Kündigungsschreibens in unserer Geschäftsstelle. 

Außerordentliche Kündigungen gelten unter Umständen nur bei Wegzug bzw. ärztlichem Sportverbot jeweils mit Nachweis. 

Der Eintritt in eine weitere Abteilung ist jederzeit möglich. Der zusätzliche Abteilungsbeitrag wird beim nächsten Einzug der Mitgliedsbeiträge berücksichtigt. Ein Austritt aus einer Abteilung ist lediglich unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalenderhalbjahres (30.06. bzw. 31.12.) möglich.

Die Mitgliedschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen für eine Dauer ab 3 bis maximal 12 Monaten von der Beitragspflicht befreit werden. Die Gründe hierfür sind schulische oder berufliche Auslandsaufenthalte, eine ärztlich attestierte Erkrankung oder ein schwangerschaftsbedingtes Sportverbot. Hierfür benötigen wir im Voraus einen schriftlichen Antrag mit Unterschrift und einen entsprechenden Nachweis. Rückwirkend ist eine Beitragsaussetzung leider nicht möglich.

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